Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Mein Stundensatz richtet sich – wie üblich – nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten im gesteigerten Satz.
Da eine Psychotherapie selten weniger als 40–60 Sitzungen umfasst, sind die Gesamtkosten nicht zu unterschätzen, verteilen sich jedoch über einen längeren Zeitraum.