Angebote
Behandlungsschwerpunkte
Arbeitsweise
Zu meiner Person
   
Die Praxis
Erste Schritte
und Kostenübernahme

Terminvereinbarung und Kontakt
Fortbildungen und Veröffentlichungen
   
Fragen und Antworten
Interessante Links
Impressum
Startseite

 

Privat-Praxis Dr. Zeller
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme in einer privatärztlichen Praxis nur im Ausnahmefall möglich. Prinzipiell gibt es dafür zwei Möglichkeiten:

1) Ausnahmen aufgrund von Unterversorgung (Kostenerstattungsverfahren im Einzelfall)

In der Theorie ist die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland sichergestellt. In der Praxis sieht das mitunter anders aus: Wartezeiten von bis zu einem Jahr weisen auf eine (politisch gewollte) Unterversorgung hin.

Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen können, dass Sie bei gesetzlich niedergelassenen Psychotherapeuten unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssten, könnten Sie unter Umständen auch eine Behandlung bei einem privatärztlich tätigen Psychotherapeuten (teilweise) erstattet bekommen. Ich stelle Ihnen dabei die therapeutischen Sitzungen wie einem privat Versicherten in Rechnung und Sie reichen diese Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Kasse ein (sogenanntes Kostenerstattungsverfahren).

Hierzu sind Sie allerdings auf die Kulanz Ihrer gesetzlichen Kasse angewiesen - es gilt hier, hartnäckig zu verhandeln. Theoretisch haben Sie einen Rechtsanspruch auf angemessene Versorgung im Krankheitsfall (§ 13 Abs. 3 SGB V; vgl. auch das BSG-Urteil vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97)). Die Kasse steht sogar in der Pflicht, Ihnen einen geeigneten Behandler zu nennen, der freie Termine hat. In der Praxis ist dies allerdings nicht immer einfach zu verwirklichen, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, ob eine Wartezeit für einen Patienten zumutbar ist, oder nicht. In etlichen Fällen gelingt es mir dennoch, Ihren Anspruch auf eine Ausnahmeregelung durchzusetzen.

Immer wieder kommt es aber auch zu Ablehnungen, da es sich ja nur um eine Ausnahmeregelung handelt. Sie erfahren eine mögliche Zustimmung Ihrer gesetzlichen Kasse weiterhin oft erst nach mehreren Monaten rückwirkend. Es werden auch nur ca. 50-70% der Kosten übernommen. Sie müssen also prinzipiell bereit sein, selbst zu zahlen, wenn Sie als gesetzlich Versicherter bei mir eine Psychotherapie durchführen möchten.

Seit dem Jahr 2014 funktioniert es leider kaum noch, diese Ausnahmeregelung zu nutzen, obwohl sich die Rechtslage nicht verändert hat. Deswegen stelle ich keine Anträge mehr auf Kostenerstattung bei gesetzlichen Kassen.

2) Das generelle Kostenerstattungsverfahren

Beim generellen Kostenerstattungsverfahren entscheiden Sie sich, als gesetzlich Versicherter alle Rechnungen jeglicher Behandler wie ein privat Versicherter zu begleichen und dann die Rechnungen Ihrer gesetzlichen Kasse einzureichen. Prinzipiell steht Ihnen damit auch die Wahl von privatärztlichen Praxen offen (dies ist im Gesetz ausdrücklich gestattet), allerdings nur, wenn ihre Kasse vorher zustimmt. Eine solche Zustimmung soll wiederum auch hier nur erteilt werden, wenn "medizinische und soziale Gründe" dies rechtfertigen (§13 Abs. 2 SGB V). Ein solcher Grund können unzumutbare Wartezeiten bei gesetzlich abrechnenden Psychotherapeuten sein (Ausnahmen aufgrund von Unterversorgung, siehe oben).

Auch hier kommen Sie also nicht um eine Einzelfallentscheidung herum und das Verfahren läuft genau wie bei Punkt 1 (Ausnahmen aufgrund von Unterversorgung) beschrieben.

Zu bedenken ist weiter, dass Sie an das generelle Kostenerstattungsverfahren im ambulanten Bereich auch für alle anderen Behandler (Augenarzt, Psychiater, Zahnarzt, Hausarzt etc.) für mindestens ein Jahr gebunden sind. Die Wahl des generellen Kostenerstattungsverfahrens bringt hier also eigentlich keine Vorteile.

Haftungshinweis

Die oben stehenden Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Die auf diesen Internetseiten zusammengestellten Informationen beruhen auf bestem Wissen und Gewissen. Keinesfalls kann ich jedoch eine Haftung für die sachliche Richtigkeit der dargebotenen Informationen übernehmen.