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Privat-Praxis Dr. Zeller
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Fragen und Antworten (FAQs)


Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Psychologen, einem Psychiater und einem (psychologischen) Psychotherapeuten?

Was machen psychologische Berater nach dem Heilpraktikergesetz?

Und welche Aufgaben haben Neurologen und Neuropsychologen?


Im Allgemeinen werden diese Berufsbezeichnungen durcheinander geworfen und auch in der Presse oft wie Synonyme eingesetzt.

Allerdings unterscheiden sich diese Qualifikationen und auch die damit verbundenen Aufgabengebiete erheblich. Anhand des nachfolgenden Textes können Sie sich einen schnellen Überblick hierüber verschaffen.

Nur die Angehörigen dreier Berufsgruppen dürfen nach einer psychotherapeutischen Fachweiterbildung die Fachbezeichnung "Psychotherapeut" führen: Zum einen sind dies der Psychologe und der Arzt. Zum anderen können auch Pädagogen und Sozialpädagogen (und in Baden-Württemberg auch Grund- und Hauptschullehrer) den Titel "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" tragen. Der Titel "Psychotherapeut" bezeichnet also keinen Grundberuf, sondern eine Fachausbildung, welche auf drei verschiedenen Grundberufen basieren kann.

Diplom-Psychologen absolvieren für diesen Titel nach ihrem Studium in Psychologie eine fachpsychologische Weiterbildung von mindestens 4200 Stunden, verbunden mit einem Staatsexamen und der Approbation, und nennen sich dann "Psychologischer Psychotherapeut". Sie dürfen Erwachsene und mit einer Zusatzqualifikation auch Kinder und Jugendliche behandeln. Pädagogen absolvieren eine im Umfang gleichartige Ausbildung und nennen sich dann "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut". Sie dürfen nur Kinder und Jugendliche behandeln.

Die Ausbildung von Ärzten zum Psychotherapeuten ist je nach Facharztgruppe recht unterschiedlich. Nach dem Medizinstudium geschieht dies meist (jedoch nicht immer) neben einer fachärztlichen Ausbildung in Psychiatrie (s.u.), Neurologie (s.u.) oder innerer Medizin. Der Anteil der psychotherapeutischen Weiterbildung variiert dabei je nach Facharztgruppe sehr stark - von lediglich 120 bis hin zu etwa 1900 Stunden. Solcherart ausgebildete Ärzte tragen dann verschiedene Titel, die allesamt das Wort "Psychotherapie" oder "psychotherapeutisch" beinhalten.

"Psychiater" hingegen ist die Bezeichnung für einen Arzt, welcher nach seinem üblichen Medizin-Studium eine Fachweiterbildung in Psychiatrie gemacht hat, welche ihn befähigt, psychische Krankheiten mit Medikamenten (Psychopharmaka) zu behandeln. Ein Psychiater trägt einen Facharzttitel, in welchem das Wort "Psychiatrie" vorkommt. Auch die alte Bezeichnung "Nervenarzt" meint einen Psychiater (und Neurologen).

Heilpraktiker für Psychotherapie / Lebensberater nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) müssen keinerlei Grundberuf oder staatliche geregelte Fachausbildung nachweisen, sondern lediglich eine Theorie-Prüfung beim Gesundheitsamt absolvieren. Oft haben sie allerdings freiwillig psychotherapeutische Weiterbildungen im Umfang von einigen hundert Stunden besucht. Sie stellen keinen akademischen Heilberuf dar und dürfen deshalb i.d.R. nicht mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Den Titel "Psychotherapeut" dürfen sie nicht tragen (vgl. PsychThG, §1, Abs.1). Häufig tragen sie gesetzlich nicht geschützte Titel wie "psychologischer Berater", "Lebensberater" o.ä. zusammen mit dem Vermerk "(HPG)" oder sie bieten "Psychotherapie (HPG)" an.

Eine gute und umfangreiche Ausbildung ist für den komplizierten Prozess einer Psychotherapie unabdingbar. Weiter entscheidet aber auch die Persönlichkeit, die praktische Erfahrung und die Lebensweisheit eines Therapeuten über seine Eignung als hilfreicher Begleiter auf dem Weg der Genesung. Deshalb kann selbstverständlich prinzipiell jeder der hier vorgestellten Therapeuten ein guter Therapeut oder Lebensberater sein, unabhängig von seiner fachlichen Mindestqualifikation.

Bei einer psychischen Erkrankung ist es allerdings unbedingt ratsam, einen psychotherapeutisch ausgebildeten Psychologen oder Arzt (bei Kindern und Jugendlichen auch einen Pädagogen) mit Approbation und Arztregistereintrag aufzusuchen. Heilpraktiker sind in Fällen ausgeprägterer psychischer Erkrankung gesetzlich verpflichtet, den Patienten an einen solchen approbierten Psychotherapeuten oder Psychiater zu übermitteln.

Zu guter Letzt gibt es noch zwei weitere Berufsgruppen, welche sich mit Erkrankungen der Nerven und des Gehirns beschäftigen:

Ein Neurologe ist ein Facharzt, welcher Erkrankungen der Nerven wie z.B. Nervenleitungsstörungen, Hirnverletzungen, multiple Sklerose etc. behandelt. Diese Krankheiten stellen keine psychischen Erkrankungen dar, auch wenn solche Erkrankungen immer wieder psychische Symptome nach sich ziehen.

Ein Neuropsychologe ist ein Psychologe mit einer Fachweiterbildung, welche ihn befähigt, die Auswirkungen neurologischer Erkrankungen auf das Verhalten und Erleben eines Patienten zu diagnostizieren und mit psychologischen Mitteln (z.B. kognitiven Trainings) zu behandeln.


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